Der Verfahrensbeistand

Aufgaben:

Der Verfahrensbeistand  "Anwalt des Kindes" ist eine Person, die im familiengerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen wahrnimmt und vertritt.

Meine Aufgabe ist es, das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen zu vertreten und sicherzustellen, dass seine Bedürfnisse und Wünsche im Verfahren Berücksichtigung finden.

Ich nehme an Anhörungen teil, sammele Informationen, höre das Kind oder den Jugendlichen an und nehme Stellung zu gerichtlichen Entscheidungen.

 

Meine Rolle:

Ich agiere unabhängig vom Gericht und den anderen Beteiligten (z.B. Jugendamt, Eltern, etc.), und meine Arbeit ist ausschließlich auf den Willen des Kindes ausgerichtet.

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