„Familienberatung ist der Brückenbauer, der hilft, in stürmischen Zeiten den richtigen Kurs zu finden – nicht um den Wind zu ändern, sondern um besser mit ihm zu segeln.“
Das Kinderrecht auf Umgang
„Der wahre Sinn des Umgangs ist nicht nur das Treffen von Eltern und Kindern, sondern das Vertrauen, das in diesen Momenten wächst.“
In schwierigen Umgangssituationen zwischen Kindern und Eltern kann das Familiengericht mich als Umgangspflegerin einsetzen. Meine Aufgabe ist es, den vom Gericht festgelegten Umgang zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil zu begleiten und sicherzustellen. Das umfasst die Organisation der Übergaben, sowohl zeitlich als auch örtlich, und die direkte Begleitung vor Ort, wenn nötig. Je nach gerichtlichem Auftrag kann ich in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Familiengericht auch Gespräche führen, um das Wohl des Kindes zu klären. Alle Beteiligten können sich darauf verlassen, dass ich diskret arbeite, transparent bin und stets das Wohl des Kindes im Blick habe. Die Umgangspflegschaft ist eine Unterstützung im Sorgerecht, die bei bestimmten Aspekten des Umgangs eingesetzt wird.
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